Geben Sie eine Stellungnahme an den RVR ab!

Warum jetzt noch aktiv werden?

Wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, läuft zur Zeit das Beteiligungsverfahren zum vorgezogenen sachlichen Teilplan für die regionalen Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr des RVR. Jede Stellungnahme zählt! 

Bis zum 30. November 2020 können Stellungnahmen eingereicht werden. Das sollten auch wieder möglichst viele tun, denn die Kuh ist noch nicht vom EisWarum? Auch wenn die Stadt Schwelm am 21.10.2020 eine ablehnende Stellungnahme bezüglich eines regionalen Kooperationsstandortes in Linderhausen abgegeben hat, kann der RVR bzw. die Regionalplanung an einem regionalen Kooperationsstandort in Linderhausen festhalten.

Mit vielen Stellungnahmen können wir dieses Mal die Stadt Schwelm unterstützen. Es wäre also hilfreich, wenn auch Sie ein Stellungnahme schreiben könnten. Um Ihnen das ggfls. zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Anhang ein Dokument zur Verfügung, das Adressen, Betreff und eine Liste mit Argumenten enthält. Daraus können Sie sich dann diejenigen aussuchen, die Ihnen persönlich am Herzen liegen.

Weitere Argumente, die Ihnen noch wichtig sein könnten und auch Persönliches können Sie gut einfügen, z.B. dass Sie noch jung sind oder dass Sie sich bewusst ein Grundstück im Grünen ausgesucht haben, oder dass Sie schon immer hier leben und möchten, dass Ihren Enkelkindern die Natur erhalten bleibt etc.

Die Postadresse steht im Briefkopf, falls Sie den Postweg wählen möchten, der RVR bitte aber möglichst um digitale Stellungnahmen per E-Mail.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Dokument mit Adressen, Betreff und eine Liste mit Argumenten hier herunterladen

Hier die Webseite vom RVR aufrufen

Schreiben Sie eine Stellungnahme an den RVR!

Die Frist für Stellungnahmen endet am 30.11.2020.

Stellungnahmen können Sie auch als Privatperson beim Regionalverband Ruhr abgeben. Schicken Sie diese vorsichtshalber spätestens am 28.11.2020 an folgende E-Mailadresse:

regionalplanung@rvr.ruhr

Ein Dokument steht zur Verfügung, das Adressen, Betreff und eine Liste mit Argumenten enthält. Daraus können Sie sich dann diejenigen aussuchen, die Ihnen persönlich am Herzen liegen.

Weitere Informationen zum Regionalverband Ruhr 

Die Stellungnahmefrist beim Regionalverband Ruhr endet am 30.11.2020.

Stellungnahme: Form

Die Bürgerinnen, Bürger und die sonstige Öffentlichkeit bzw. die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können ihre Hinweise und Anregungen vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr einreichen.

Hinweise und Anregungen können darüber hinaus per Post an den

Regionalverband Ruhr
Regionalplanungsbehörde Referat 15 
Postfach 10 32 64
45032 Essen

per Telefax an +49 (0) 201 2069-578

Im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 30. November 2020 können die Planunterlagen nach telefonischer Voranmeldung unter 0201 2069-206, in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, während der Öffnungszeiten (Montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitags: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) eingesehen werden.

Auch an den genannten Auslegungsorten können schriftliche Stellungnahmen zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden.

Stellungnahme: Inhalt

Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Handschriftliche Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, sofern sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden sind. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollten möglichst konkrete Formulierungen enthalten und einen klaren Bezug erkennen lassen. Bei Anregungen zu zeichnerischen Festlegungen sollte zudem die betroffene Fläche benannt werden. Maßgeblich sind die formell ausgelegten Unterlagen an den o.g. Auslegungsstellen.

Stellungnahme: Fristablauf

Mit Ablauf der genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Weiterer Verfahrensgang

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind bei der Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung des Regionalplans Ruhr durch Beschluss. In einem letzten Verfahrensschritt veranlasst die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung des Regionalplans Ruhr im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.